Seit ich meine Namens- und Personenstandsänderung hinter mich gebracht habe, wurde ich von vielen gefragt, was man eigentlich danach machen muss. Wie bekommt man die ganzen neuen Dokumente? Welche Dokumente kann ich ändern lassen? Hier eine kurze Liste:

1. Geburtsurkunde

Wenn du deine Bescheinigung zur Namens- und Personenstandsänderung (ab jetzt kurz: Namensänderung) hast, kannst du zu deinem Geburtsstandesamt gehen und dort eine neue Geburtsurkunde bekommen. Das kannst du in Deutschland leider nicht bei jedem beliebigen Standesamt machen, das muss leider das Standesamt sein, das für das Krankhaus bzw. den Ort, an dem du geboren wurdest, zuständig ist.

Das Gute ist aber: Die meisten größeren Standesämter haben sehr viele Onlineservices. Du kannst dort einen Scan der Bescheinung zur Namensänderung hochladen und eine Geburtsurkunde beantragen. Die bekommst du dann bequem ein paar Tage später per Post.

2. Personalausweis und Reisepass

Dafür musst du zu dem Bürgeramt gehen, das zu deinem aktuellen Erstwohnsitz gehört. Dort legst du deine Bescheinigung zur Namensänderung vor. Du kannst für 10€ auch einen vorläufigen Personalausweis dazu bekommen, so hast du sofort ein Dokument auf deinen Namen. (Das hilft bei den nächsten Punkten ungemein!) Für 98€ bekommst du einen Reisepass und einen Personalausweis. Üblicherweis sind die 2-5 Wochen später abholbereit. (Reisen außerhalb der EU lieber nicht zu knapp danach kalkulieren!)

Die Preise waren in meinem Bürgeramt Stand 2020 so, keine Gewähr, dass es immernoch und an jedem Ort so ist!

3. Führerschein

Für deinen Führerschein, falls du einen hast, ist das Straßenverkehrsamt des Kreises deines aktuellen Erstwohnsitzes zuständig. Das ist nicht immer in der entsprechenden Kreisstadt! Das ist in einige Fällen auch einfach wirklich am Arsch der Welt. Gut, wenn du es dann erreicht hast, musst du dort deine Bescheinigung zur Namensänderung vorlegen und deinen Personalausweis. (Hier ist der vorläufige sehr praktisch!) Du zahlst 28€ und musst ihn ca. 3-4 Wochen später abholen. Leider ist es wohl unmöglich, ihn an das zuständige Bürgeramt weiterzuschicken, demnach: Plane dir zwei Reisen an den Arsch der Welt ein. 😀

4. Bankkarte

Wenn du sie nicht vorher schon mit einem Ergänzungsausweis der dgti ändern konntest, musst du mit deinem neuen Personalausweis und der Bescheinigung über die Namensänderung zu deiner Bank gehen. Sie müssen dort einen neuen sogenannten Kundenstammvertrag aufsetzen. Wichtig: Du musst dafür kein Beratungsgespräch oder separaten Termin haben, sie können dir den neuen Vertrag bequem per Post schicken, da sie alle neuen Angaben haben!

Anmerkung: Paypal (und wahrscheinlich alle vergleichbaren Anbieter ebenso) ist bei mir noch echt nachlässig gewesen und die zuständige Bearbeiter*in hatte keine Ahnung zum Thema. Hier kann ich nur empfehlen, darauf zu bestehen, dass die Bescheinigung und der neue Personalausweis genug sein müssen. Maximal kann noch der alte Personalausweis sinnvoll sein. Alles andere ist reine Schikane. Als ich darauf hingewiesen habe, ging es plötzlich ganz schnell. Know your rights.

5. Krankenkassenkarte

Wenn du sie nicht auch schon vorher mit dem dgti-Ausweis geändert hast, musst du auch hier wieder mit Bescheinigung und Personalausweis antreten. Bei vielen Krankenkassen geht das aber auch bequem im Onlinesystem oder per E-Mail.

6. Schule / Universität

Wie oben, wenn nicht eh schon mit dgti-Ausweis geändert, solltest du auch hier deine Bescheinigung und deinen Personalausweis dabei haben. Du darfst hier auf das „Offenbarungsverbot“ im aktuellen TSG hinweisen, da manche meinen, sie müssten irgendwo noch deinen alten Namen speichern oder dir ein Zeugnis auf beide Namen ausstellen. Es ist dein Recht, dass du nicht bei eine*r künftigen Arbeitgeber*in zwangsgeoutet wirst. Falls dir dieses Recht verweigert wird, kannst du dich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes richten oder die dgti, dort bekommst du Informationen, wie du dagegen vorgehen kannst.

7. Andere Dokumente

Beachte, dass du deine Verwandten darauf hinweisen musst, deinen Namen in Testamenten und ähnlichen Dokumenten zu verändern. Ansonsten ist es auch immer sinnvoll nochmal bei der Deutschen Rentenversicherung einen neuen Sozialversicherungsausweis zu beantragen, weil das leider oft nicht automatisch passiert. Ein Brief an die Stelle in Berlin mit Erkläung, Kopie der Bescheinigung und Kopie deines Personalausweises reicht. Beim Finanzamt ist das auch sinnvoll, nochmal zu schauen. Falls du Elster benutzt, kannst du es dort locker ändern.

Kund*innenkarten, Vereinsmitgliedschaften, usw. kannst du meistens schon lange vor der offiziellen Namensänderung mit deinem dgti-Ausweis ändern. Das geht deshalb, weil dieser auf deine Personalausweisnummer ausgestellt ist und du dami eindeutig zuzuordnen bist. Das Argument der Dokumentenfälschung zieht halt einfach nicht bei einer einmaligen, eindeutigen Nummer. Wenn du hier Probleme bekommst, kannst du der dgti eine E-Mail schreiben. Die kennen sich sehr gut aus und können immer etwas Hilfreiches dazu sagen.

Ansonsten wünsche ich dir mega viel Kraft und empfehle dir kurz vorher nochmal neue Passfotos zu machen. (Du brauchst etwa 3-8, je nachdem, was du alles noch mit Bild verändern musst.) Denn: Deutsche Bürokratie lässt nur 3-6 Monate alte Bilder zu, soweit mir im Fotoladen gesagt wurde. Schau im Zweifelsfall nochmal irgendwo nach oder frag im Bürgeramt! Alles Gute und halte durch! Es lohnt sich! Du hast es schon so weit geschafft und du bist stark genug!

Oh, und: Es ist keine Schande, Angehörige und nahestehende Personen um Begleitung und Hilfe zu bitten! Das ist mega viel und du darfst auch erstmal vor diesem Berg verzweifeln – das ist total valid! Frag am besten eine Person, bei der du dich sicher fühlst und die halbwegs Bescheid weiß, wie gate keeping und Transphobie funktionieren. Mein Tipp: Mach vorher mit der Person aus, ob du sie in die jeweiligen Büros mit rein nehmen möchtest und ob sie eingreifen darf / soll, falls du auf Diskriminierung stößt. Es kann eine riesige Erleichterung sein, das nicht allein meistern zu müssen!

Hinweis: Gute Informationen zur Namens- und Personenstandsänderung nach §45b PStG findet ihr unter: https://pstg45b.de/